Hygienekonzept (pdf) Hygienekonzept kompakt Sportler (pdf) Hygienekonzept kompakt Zuschauer (pdf)
Allgemeine Vorgaben
Der Schutz der Gesundheit steht über allem und öffentlich-rechtliche Vorgaben und Verordnungen sind immer vorrangig zu betrachten. An sie muss sich der Sport und damit jeder Verein streng halten.
Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für den VfL Pfullingen, individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen. Es muss sichergestellt sein, dass der Trainings- und Spielbetrieb in der jeweiligen Kommune behördlich gestattet ist.
Jeder, der am Training teilnimmt, muss die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts kennen und sich strikt daran halten. Die Teilnahme am Training ist grundsätzlich freiwillig.
Dieses Hygienekonzept erfüllt die rechtlichen Vorgaben der CoronaVO Sport und ist im Trainingsbetrieb zu beachten.
Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren bzw. sind diese der Sportstätte zu verweisen.
Grundsätzliche Hygiene- und Distanzregeln
Es wird empfohlen, abseits des Sportbetriebs einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
Das Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch) wird erwartet.
Es wird empfohlen, die Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) zu waschen und/oder zu desinfizieren.
Das Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld hat zu unterbleiben.
Es soll eine eigene Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde, mitgebracht werden.
Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.
Gesundheitszustand
Personen, die einer Absonderungspflicht unterliegen, dürfen selbstredend nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen.
Trainer oder Spieler, die typische Symptome einer Corona-Infektion aufweisen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) müssen dringend zu Hause bleiben.
Bei allen Trainingsteilnehmern sollte vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt werden.
Fühlen sich Trainer oder Spieler aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten.
Kommunikation
Die Trainingsgruppen werden von den Trainern und Vereinsmitarbeiter über dieses Hygienekonzept und dessen Regeln informiert.
Bei Fußballspielen werden Zuschauer per Aushang über die Abstandsempfehlung und Maskenpflicht informiert.
Das Hygienekonzept steht darüber hinaus auf der Website www.vfl-info.de zum Download zur Verfügung und wird auf Anforderung per E-Mail zugesandt.
Fragen zum Hygienekonzept können per E-Mail (fussball@vfl-pfullingen.de) gestellt werden.
Vorgaben für den Trainingsbetrieb
Grundsätze
Die Trainingszeiten sind so zu planen, dass die Trainingsgruppen genügend Platz haben, um die Hygiene- und Distanzregeln zu beachten.
Die Trainer und Vereinsmitarbeiter informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.
Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer und Vereinsmitarbeiter) zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten.
Ankunft am Sportgelände
Der Zutritt zum Sport- und Freizeitpark und die Sportausübung ist nur immunisierten oder getesteten Personen gestattet (3G). Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen. Davon ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler bis 17 Jahre.
Die Ankunft am Sportgelände soll erst kurz vor Trainingsbeginn erfolgen. Ebenso ist nach Abschluss des Trainings das Sportgelände zügig zu verlassen.
Der Zutritt und ist nur gestattet, wenn ein eigenes Training geplant ist.
Auf dem Sportgelände
Zuschauende Begleitpersonen sind auf dem Sportgelände nicht zugelassen. Das Verbot erstreckt sich auf alle umzäunten Sportflächen (Stadion am Schönberg, Ahlsbergsportplatz sowie Volksbank-Stadion einschl. Vorbereich Kabinentrakt) ab Zugang.
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen wird generell empfohlen.
Während der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen (Ausnahme: Duschräume) besteht für Personen ab 18 Jahren die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder vergleichbaren Maske, für Personen bis 17 Jahre ist eine medizinische Maske ausreichend.
Vorgaben für Zuschauer
Zutritt
Der Zutritt zum Sport- und Freizeitpark und die Sportausübung ist nur immunisierten oder getesteten Personen gestattet (3G). Ein entsprechender Nachweis ist in elektronischer Form vor dem Betreten des Sportgeländes gegenüber den eingesetzten Ordnern zu erbringen. Davon ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler bis 17 Jahre.
Die Ankunft am Sportgelände soll erst kurz vor Spielbeginn erfolgen. Ebenso ist nach Beendigung des Spiels das Sportgelände zügig zu verlassen.
Grundsätzliche Hygiene- und Distanzregeln
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen und eine ausreichende Hygiene werden empfohlen.
Im Freien besteht die Maskenpflicht nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
In geschlossenen Räumen (z.B. Toiletten) besteht für Personen ab 18 Jahren die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder vergleichbaren Maske, für Personen bis 17 Jahre ist eine medizinische Maske ausreichend.
Was tun bei einem positiven Corona-Test?
Beim Vorliegen eines positiven Corona-Tests eines Trainingsteilnehmers (Spieler, Trainer) ist sofort der angegebene Ansprechpartner zu informieren, der seinerseits die Geschäftsstelle des Hauptvereins informiert und weitere Maßnahmen einleitet.
Über das weitere Vorgehen wird nach Vorliegen aller notwendigen Informationen entschieden, die betroffenen Personen/Mannschaften werden umgehend informiert.
Ansprechpartner:
Jörg Kluge, 0172/6352974
Abschließende Hinweise
Haftungshinweis
Bei der Aufrechterhaltung des Sportbetriebs ist zwar jeder Verein dafür verantwortlich, die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten und den Trainings- und Spielbetrieb entsprechend der jeweils geltenden Verfügungslage zu organisieren, eine generelle Haftung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus im Rahmen des Trainings trifft Vereine und für die Vereine handelnde Personen aber nicht.
Es ist klar, dass auch bei Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und Hygienestandards eine Ansteckung sich nicht zu 100 Prozent vermeiden lässt (weder im Training/Spiel noch bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Leben). Die Vereine haften nicht für das allgemeine Lebensrisiko der am Training beteiligten Personen.
Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Verein bzw. den für den Verein handelnden Personen ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen ist und gerade dadurch Personen zu Schaden kommen. Die Beweislast für ein solches Fehlverhalten und einen darauf basierenden Schaden trägt grundsätzlich derjenige, der den Verein/die handelnden Personen in Anspruch nehmen möchte.
Rechtliches
Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten.
Nützliche Links
FAQ zur Wiederaufnahme des Trainings (wfv)
Land Baden-Württemberg
CoronaVO Sport (BW)
Corona-Infoportal des wfv
Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
Deutsche Sportjugend (DSJ)
Bundeszentr. f. gesundheitl. Aufklärung (BZGA)
Robert-Koch-Institut (RKI)
Bundesregierung
VfL-Hygienekonzept